Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag

Paragraf
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Kommazwerg den Auftrag bestätigt hat.

Angebot und Preise

Kommazwerg bietet folgende Dienstleistungen an: Korrektorat bzw. Korrekturlesungen, Lektorat, Korrekturausführung, Textrevisionen und Texterfassungen, Abschlussrevisionen, Layoutkontrollen sowie Übersetzungen (oder deren Organisation) und Textadaptionen. Die Preise sind auf der entsprechenden Unterseite Offerte, Preise ausgewiesen. Aufgrund der Umsatzgrösse besteht keine Mehrwertsteuerpflicht.

Umfang und Grundlagen

Die Rechtschreibprüfung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, gemäss den im Kapitel Sprachliche Richtlinien erwähnten Werken. Korrekturen und Korrekturvorschläge werden mit Korrekturzeichen vermerkt. Bei elektronisch übermittelten, editierbaren Texten führt Kommazwerg die Korrekturen auch selbst aus (die Änderungen können dann in den jeweiligen Korrekturmodi der Programme, sofern vorhanden, nachverfolgt werden).

Rücksendung der Texte

Neue oder korrigierte Dateien werden per E-Mail zurückgesandt oder via Server-Upload abgeliefert; Papierausdrucke mit Korrekturen per Scan oder Post sowie erhaltene oder neu beschriebene Datenträger per Post.

Haftung

Kommazwerg verpflichtet sich, seine Dienstleistungen sorgfältig auszuführen, sodass nach erledigtem Auftrag möglichst keine Unrichtigkeiten mehr im Text vorhanden sind. Verbleiben gleichwohl erhebliche Mängel (sinnentstellende und peinliche Fehler), muss der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen (die Frist beginnt am Tag der Auftragsrücksendung) schriftlich auf den Mangel aufmerksam machen und diesen allenfalls mit einer Kopie des Korrekturexemplars belegen. Sonst gilt der Auftrag als erfüllt. Kommazwerg haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und kann nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Ausführung beim Auftraggeber entstehen, verantwortlich gemacht werden. Insgesamt kann Kommazwerg nur bis zur Höhe des für die Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrages haftbar gemacht werden.

Kommazwerg untersteht der Schweigepflicht. Allerdings wird nicht dafür gehaftet, wenn beim elektronischen Datenaustausch Unbefugte auf übermittelte Texte Zugriff nehmen.

Hält der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht ein, so wird ein neuer Termin vereinbart. Kommazwerg behält sich vor, Kosten für dadurch entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.

Rechnung

Nach Auftragsabschluss wird das Honorar für die erbrachte Dienstleistung in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Nach der ersten Mahnung per Mail folgt 14 Tage später, bei erneutem Zahlungsausstand, per Post eine zweite Mahnung, auf welche Fr. 30.– Mahnspesen erhoben werden. Kommazwerg behält sich vor, bei Rechnungsausständen bis zu deren vollständiger Bezahlung keine weiteren Aufträge mehr anzunehmen.

Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Frauenfeld.